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Haftet der Staat auch als Halter seines Fahrzeugs?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Behörden, Halter, Feuerwehr, Bundesheer
Ja. Neben der Haftung für hoheitliches Handeln kann eine öffentliche Stelle auch als Halter ihres Kraftfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Ansprüche aus Verschulden sind allerdings nur nach den besonderen Verfahrensregeln für Behördenfehler durchzusetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Ein Rechtsträger (hier: Republik Österreich, Militärauto) kann außer der Haftung nach dem AHG auch als Kfz - Halter nach den Bestimmungen des EKHG in Anspruch genommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Genannte Normen

AHG §1 Dc; AHG §7; EKHG §1 IIIA; EKHG §5 IIA; EKHG §11

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Ausgleich unter Unfallbeteiligten und Schmerzengeld

Der Ausgleich zwischen mehreren Unfallbeteiligten setzt voraus, dass alle gesetzlich für den Schaden haften. Dabei zählt nicht nur das besondere Haftpflichtgesetz, sondern auch das allgemeine Zivilrecht. Deshalb ist der Ausgleich auch dann möglich, wenn es zum Teil um Schmerzengeld geht.

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