Haftet der Staat auch als Halter seines Fahrzeugs?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter Ablehnung von Vrba - Zechner Kommentar zum Amtshaftungsrecht 41.OGH 1 Ob 27/83, 21.09.1983
- Einsatzfahrzeug der Feuerwehr.OGH 1 Ob 27/77, 09.11.1977
- Hier: Inanspruchnahme des Rechtsträgers von einem Ausländer, dem nicht die Gegenseitigkeit im Sinne des § 7 AHG zugute kommt, in seiner Eigenschaft als Schiffseigener.OGH 2 Ob 81/76, 01.07.1976
- Ansprüche auf Grund von Verschulden nach bürgerlichem Recht sind aber nur nach den Verfahrensvorschriften des AHG durchsetzbar.OGH 2 Ob 396/69, 15.01.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 1 Ob 109/21t, 07.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 41/21t, 18.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §1 Dc; AHG §7; EKHG §1 IIIA; EKHG §5 IIA; EKHG §11
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Der Ausgleich zwischen mehreren Unfallbeteiligten setzt voraus, dass alle gesetzlich für den Schaden haften. Dabei zählt nicht nur das besondere Haftpflichtgesetz, sondern auch das allgemeine Zivilrecht. Deshalb ist der Ausgleich auch dann möglich, wenn es zum Teil um Schmerzengeld geht.