Haftet der Staat auch, wenn ein Beamter eine Straftat begeht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Organ eines Rechtsträgers ist auch (und gerade) dann noch als in Vollziehung der Gesetze tätig anzusehen, wenn es das Gegenteil dessen tut, was seine dienstliche Pflicht wäre, oder selbst das tut, was es anderen zu wehren hätte.OGH 13 Os 21/07y, 11.04.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 27/23m, 21.03.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Ba; AHG §1 Cd5; AHG §1 F
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.
Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.