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Haftet der Staat auch, wenn ein Beamter eine Straftat begeht?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Bürger, Beamte
Ja. Auch strafgesetzwidriges Handeln kann dem Rechtsträger als Handeln seines Organs zugerechnet werden. Ein Organ ist gerade auch dann in Vollziehung der Gesetze tätig, wenn es das Gegenteil seiner Dienstpflicht tut oder selbst das tut, was es anderen wehren müsste.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Selbst strafgesetzwidriges Handeln schließt eine Zurechnung als Organhandlung nicht aus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 Cd5; AHG §1 F

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

günstig für Schädiger Haftung bei nachgeahmtem gefährlichem Verhalten

Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.

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