Welche Privaten üben für den Staat hoheitliche Befugnisse aus?
betrifft Aufsichtsorgane, Geschädigte, Behörden, Jäger, Fischer
Private können mit einzelnen hoheitlichen Aufgaben betraut werden oder bei deren Besorgung mitwirken; das entlastet die Verwaltung. Anerkannte Beispiele sind Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Bergwächter, Feldschutz-, Gewässer- und Eisenbahnaufsichtsorgane sowie Organe der Straßenaufsicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Die vielfältigen Formen der Erfüllung hoheitlicher Verwaltungsaufgaben durch Private werden von der Verwaltungsrechtslehre in Beleihung sowie die Indienstnahme und Partizipation unterteilt, welcher Terminologie sich auch der VfGH angeschlossen zu haben scheint. Von Beleihung spricht man, wenn juristische Personen privaten Rechtes oder natürliche Personen mit der Wahrnehmung einzelner Hoheitsaufgaben bzw mit der unterstützenden Mitwirkung bei der Besorgung solcher Aufgaben betraut werden. Sie hat verwaltungsentlastende Funktion. Als Beispiele für Verwaltung durch Private mit unbestrittenem Hoheitscharakter werden die zahlreichen Fälle der Ausübung von Polizeibefugnissen durch Private, zB durch Jagdaufsichtsorgane und Fischereiaufsichtsorgane, Bergwächter, Feldschutzorgane, Gewässeraufsichtsorgane, Eisenbahnaufsichtsorgane, Organe der Straßenaufsicht ua angeführt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Überprüfungsberechtigter nach § 26 OÖ LuftREnTG als Organ iSd § 1 Abs 2 AHG.OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023
- Der Prüfingenieur nach der Wiener Bauordnung ist nicht Organ iSd § 1 Abs 1 AHG.OGH 1 Ob 10/20g, 30.04.2020
- Die entgeltliche Beförderung von Schülern zieht nicht eine Organstellung der Mitarbeiter des jeweiligen Transportunternehmens nach sich, weil der Transport keinen ausreichend engen inneren oder äußeren Zusammenhang zu einer etwa nach dem Transport anschließenden (sportlichen) Ausbildung, dem Unterricht, hat (hier: Liftwart).OGH 1 Ob 203/15g, 24.11.2015
- Hier: In der Durchführung der individuellen Berufs(bildungs)orientierung nach § 13b SchUG durch eine juristische Person als Unternehmensträger liegt eine Mitwirkung an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung des Unterrichts.OGH 1 Ob 75/15h, 18.06.2015
- Hier: Bestellung als Deponieaufsichtsorgan nach § 49 iVm § 63 Abs 3 AWG 2002 und der DeponieVO, BGBl 1996/164.OGH 1 Ob 121/09i, 06.07.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049972 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 10/20g, 30.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 20/20b, 30.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 87/19d, 27.05.2019, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
AHG §1 Ba; AHG §1 Abs2 F
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