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Welche Privaten üben für den Staat hoheitliche Befugnisse aus?

betrifft Aufsichtsorgane, Geschädigte, Behörden, Jäger, Fischer
Private können mit einzelnen hoheitlichen Aufgaben betraut werden oder bei deren Besorgung mitwirken; das entlastet die Verwaltung. Anerkannte Beispiele sind Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Bergwächter, Feldschutz-, Gewässer- und Eisenbahnaufsichtsorgane sowie Organe der Straßenaufsicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die vielfältigen Formen der Erfüllung hoheitlicher Verwaltungsaufgaben durch Private werden von der Verwaltungsrechtslehre in Beleihung sowie die Indienstnahme und Partizipation unterteilt, welcher Terminologie sich auch der VfGH angeschlossen zu haben scheint. Von Beleihung spricht man, wenn juristische Personen privaten Rechtes oder natürliche Personen mit der Wahrnehmung einzelner Hoheitsaufgaben bzw mit der unterstützenden Mitwirkung bei der Besorgung solcher Aufgaben betraut werden. Sie hat verwaltungsentlastende Funktion. Als Beispiele für Verwaltung durch Private mit unbestrittenem Hoheitscharakter werden die zahlreichen Fälle der Ausübung von Polizeibefugnissen durch Private, zB durch Jagdaufsichtsorgane und Fischereiaufsichtsorgane, Bergwächter, Feldschutzorgane, Gewässeraufsichtsorgane, Eisenbahnaufsichtsorgane, Organe der Straßenaufsicht ua angeführt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049972 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 Abs2 F

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