Kann ich einen Mitspieler klagen, der mich beim Sport verletzt hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.10.2019 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eishockeyspiel zweier Hobbymannschaften mit der Vereinbarung "ohne Körperkontakt" zu spielen.OGH 6 Ob 136/19x, 24.10.2019
- Hier: Radrennen.OGH 2 Ob 16/18v, 25.04.2018
- Hier: Ungezielter Schlag gegen am Trikot zerrenden Gegner beim Fussballspiel.OGH 8 Ob 111/12z, 24.10.2012
- Hier: Beurteilung einer Behinderung beim Zielsprint eines Radrennens.OGH 2 Ob 7/08f, 29.05.2008
- An dieser Einzelfallbezogenheit kann auch die Tatsache nichts ändern, dass der „parallele" Radsport allenfalls ein Breitensport sein mag.OGH 2 Ob 7/08f, 29.05.2008
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verletzung beim Volleyballspiel durch Spieler der eigenen Mannschaft - atypischer Sorgfaltsverstoß bejaht.OGH 3 Ob 40/08s, 27.02.2008
- Das „Hineinrutschen" mit gestrecktem Bein „in einen Gegner", um den gegnerischen Spieler vom Ball zu trennen, ist unabhängig von der Wertung als Regelverstoß noch als spieltypisch und in der Natur dieses Sports gelegen zu bezeichnen, was dem Verhalten die Rechtswidrigkeit nimmt.OGH 3 Ob 81/06t, 30.11.2006
- Die Verletzte befand sich nur deshalb auf dem Spielfeld des „Paintballmatches", weil sie von den Teilnehmern gebeten worden war, Fotos vom Spiel zu machen.OGH 7 Ob 157/06y, 05.07.2006
- Hier: Der Verletzte hatte das Eislaufen unterbrochen und befand sich in einer Ruheposition.OGH 6 Ob 76/05b, 14.07.2005
- Diese Grundsätze sind nicht ohne Weiteres anwendbar, wenn der Verletzte im Zeitpunkt seines vom Schädiger ausgelösten Sturzes nicht an einem Wettkampf oder wettkampfähnlichen Spiel oder einer gegeneinander oder auch nur gemeinsam ausgeführten Sportart teilnahm.OGH 6 Ob 76/05b, 14.07.2005
- Hier: Fußball.OGH 6 Ob 169/04b, 26.08.2004
- Ob der konkrete Unfallshergang über einen immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab.OGH 6 Ob 169/04b, 26.08.2004
- Hier: American Football.OGH 7 Ob 251/01i, 29.10.2001
- Rechtswidrigkeit einer Verletzungshandlung beim Kampfsport ist erst dann gegeben, wenn das Verhalten des Schädigers über einen beim Kampf um den Ball immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht.OGH 2 Ob 571/94, 22.09.1994
- Diese Grundsätze werden nicht nur auf Kampfsportarten, sondern auf alle in Gemeinschaft ausgeübten Sportarten angewendet, bei denen es wegen des notwendigen Naheverhältnisses der Teilnehmer zueinander oder zu den dabei verwendeten Sportgeräten zu Gefährdungen oder Verletzungen von Teilnehmern kommen kann.OGH 7 Ob 674/90, 06.12.1990
- Auch im Freizeitsport, bei dem nicht nach kodifizierten Regel gekämpft wird, wird ein vom Typ der Sportart und vom Grundkonsens der Beteiligten gedeckter kämpferischer Einsatz hingenommen. (hier: durch Fehleinschätzung der eigenen Geschwindigkeit eines fünfzehn - jährigen verursachter Beinbruch eines Mitspielers beim Freizeithockeyspiel).OGH 1 Ob 606/87, 15.07.1987
- "Hineinrutschen" beim Fußballspiel.OGH 6 Ob 546/82, 13.10.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 6 Ob 136/19x, 24.10.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1294
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Mitverschulden trifft Sie nur, wenn Ihr Verhalten gerade darauf gerichtet sein musste, den Schaden zu verhindern oder klein zu halten, den der andere verursacht hat. Zwischen Ihrem Versäumnis und der Pflichtverletzung des Schädigers muss also ein Zusammenhang bestehen.
Nein. Allein daraus, dass Sie an einer Sportveranstaltung mit gewissen Risiken teilnehmen, folgt kein Verzicht auf Schadenersatzansprüche. Das gilt etwa für einen Tandemsprung mit dem Paragleiter oder für eine Segelregatta.