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Wer haftet, wenn die Feuerwehr bei einem Einsatz Schaden anrichtet?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Feuerwehrleute, Gemeinden, Anrainer
Bei Übungen und im Löschdienst erfüllt die Feuerwehr eine öffentliche Aufgabe. Sie handelt dabei in Vollziehung der Gesetze; das gilt auch für die unmittelbare Rückfahrt von einem Löscheinsatz. Für Schäden aus solchen Einsätzen gelten daher die Regeln über die Haftung des Rechtsträgers.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Bei Übungen und im Löschdienst - auch bei einer unmittelbaren Rückfahrt von einem Löscheinsatz - handeln die Feuerwehren in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und damit in Vollziehung der Gesetze.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 C14; Tir LFG 1970 §1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umsatzsteuer beim Schadenersatz

Der Ersatzpflichtige muss den Schaden zunächst samt Umsatzsteuer zahlen, ohne dass es auf einen möglichen Vorsteuerabzug ankommt. Kann der Geschädigte diesen Betrag später als Vorsteuer abziehen, steht dem Ersatzpflichtigen dafür ein eigener Rückersatzanspruch in dieser Höhe zu.

günstig für Schädiger Umsatzsteuer im Schadenersatz

Ja. Haben Sie Schadenersatz einschließlich Umsatzsteuer erhalten und sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen Sie diesen Steueranteil zurückzahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und wie Sie die Reparatur tatsächlich durchführen ließen.

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