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Welche Schritte muss ich vor einer Klage gegen den Staat setzen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte, Behörden
Sie müssen alle Behelfe nutzen, mit denen sich der Schaden im betreffenden Verfahren noch verhindern oder verkleinern lässt. Ob dieser Behelf im selben Verfahren oder in einem eigenen Verfahren zur Verfügung steht, spielt dabei keine Rolle. Schritte, die erst ein völlig neues Verfahren in Gang setzen, zählen nicht dazu; unterlassen Sie sie, kann Ihnen das aber als Mitverschulden angerechnet werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Es ist ohne Belang, ob der von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellte Rechtsbehelf (Rechtsmittel im Sinne des § 2 Abs 2 AHG) formal im selben Verfahren oder in einem besonderen Verfahren zur Verfügung steht, wenn er nur geeignet ist, die schadensverursachenden Folgen eines rechtswidrigen und schuldhaften Organverhaltens durch direkte Einwirkung auf das betreffende Verfahren zu verhindern oder zu verringern. Maßnahmen zur Ingangsetzung neuer, selbständiger Verfahren, die einen drohenden Schaden abwenden sollen, sind jedoch keine Rechtsmittel im Sinne des § 2 Abs AHG. Die Unterlassung derartiger Schritte kann freilich ein Mitverschulden gemäß § 1304 ABGB begründen. Demnach sind die Unterlassung eines Bauansuchens (betrifft die Errichtung von Parkplätzen in lawinengefährdetem Gebiet) bzw die Erholung einer Benützungsbewilligung oder andere gleichzuhaltende Schritte keine Rechtsmittel.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch Sorglosigkeit

Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne rechtswidriges Verhalten

Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

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