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Was zählt als Rechtsmittel, das ich vorher ergreifen hätte müssen?

betrifft Geschädigte, Kläger, Verfahrensbeteiligte
Als Rechtsmittel gelten nur Behelfe im Verfahren, mit denen sich eine fehlerhafte gerichtliche Entscheidung beseitigen lässt, sei es über die höhere Instanz oder auf andere Weise. Materielle Ansprüche, etwa eine Klage gegen einen Mitschädiger, zählen nicht dazu.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Unter Rechtsmittel im Sinne des § 2 Abs 2 AHG sind nur prozessuale Rechtsbehelfe, wenn auch im weiteren Sinn zu verstehen, die dazu dienen, fehlerhafte gerichtliche Entscheidungen, sei es im Instanzenweg, sei es auf andere Weise zu beseitigen, nicht aber auch materielle Rechtsansprüche, wie insbesondere die Vorausklage gegen den Mitschädiger.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 25.

Genannte Normen

AHG §2; AHG §2 Abs2

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