Was soll die Anfechtung im Insolvenzverfahren erreichen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung des Rechtsschutzbausteins „Insolvenzrechtsschutz" in der Rechtsschutzversicherung („Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht“).OGH 7 Ob 14/24w, 17.04.2024
- Hier: Veräußerung einer mit einem anfechtungsfesten Belastungs- und Veräußerungsverbot belasteten Liegenschaft.OGH 17 Ob 2/22a, 14.03.2022
- Der Anfechtungsanspruch wegen einer dem Anfechtungsgegner vom Schuldner unentgeltlich eingeräumten, widerruflichen Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung richtet sich der Höhe nach auf die gesamte (allenfalls bereits ausbezahlte) Versicherungssumme.OGH 3 Ob 24/18b, 25.04.2018
- Ziel des Anfechtungsanspruchs ist es, den Zustand wiederherzustellen, in dem sich das Schuldnervermögen befände, wenn die anfechtbare Rechtshandlung nicht vorgenommen worden wäre.OGH 3 Ob 233/15h, 27.04.2016
- Das Anfechtungsrecht dient aber nicht dazu, den Konkursgläubigern Vorteile zu verschaffen, die sie ohne Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung nicht erzielt hätten. Durch eine Anfechtung soll der Masse nur dasjenige wieder zugeführt werden, was ihr ohne die anfechtbare Rechtshandlung verblieben wäre (so schon 3 Ob 181/11f).OGH 3 Ob 188/12m, 19.12.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050372 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 7 Ob 14/24w, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AnfO §13; KO §30; KO §31; KO §39
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Vermögensstücke werden aus der Masse ausgeschieden und Ihnen zur freien Verfügung überlassen, wenn ihre Verwertung im Verfahren offenkundig unwirtschaftlich wäre, weil kein nennenswerter Ertrag zu erwarten ist. Bei Sachen von nicht unbedeutendem Wert geschieht das nur, wenn die Ausscheidung für die Gläubiger überwiegend wahrscheinlich vorteilhafter ist.
Ja. Mit der Eröffnung des Verfahrens wandelt sich ein Anspruch auf Übergabe bestimmter beweglicher Sachen endgültig in eine Geldforderung um. Dasselbe gilt für den Anspruch, bauliche Veränderungen wieder rückgängig zu machen.