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Was soll die Anfechtung im Insolvenzverfahren erreichen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter, Unternehmer
Wird eine Rechtshandlung im Insolvenzverfahren angefochten, geht es um mehr als die Rückgabe des Weggegebenen. Die Masse soll so gestellt werden, wie sie stünde, wenn es die anfechtbare Handlung nie gegeben hätte.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Der Anfechtungsanspruch ist ein Forderungsanspruch eigener Natur, sein Ziel ist daher nicht bloß Wiederherstellung des Zustandes der Masse vor der Rechtshandlung, sondern Herstellung des Zustandes in dem sich die Masse befände, wenn die anfechtbare Rechtshandlung nicht vorgenommen worden wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050372 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Genannte Normen

AnfO §13; KO §30; KO §31; KO §39

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Ausscheidung aus der Insolvenzmasse

Vermögensstücke werden aus der Masse ausgeschieden und Ihnen zur freien Verfügung überlassen, wenn ihre Verwertung im Verfahren offenkundig unwirtschaftlich wäre, weil kein nennenswerter Ertrag zu erwarten ist. Bei Sachen von nicht unbedeutendem Wert geschieht das nur, wenn die Ausscheidung für die Gläubiger überwiegend wahrscheinlich vorteilhafter ist.

günstig für Schuldner Herausgabeanspruch in der Insolvenz

Ja. Mit der Eröffnung des Verfahrens wandelt sich ein Anspruch auf Übergabe bestimmter beweglicher Sachen endgültig in eine Geldforderung um. Dasselbe gilt für den Anspruch, bauliche Veränderungen wieder rückgängig zu machen.

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