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Für welche Gefahren haftet der Besitzer eines Bauwerks?

günstig für Geschädigter betrifft Grundeigentümer, Hauseigentümer, Geschädigte, Passanten
Jeder Schaden, der durch die typischen Gefahren eines Werks entsteht, fällt unter die Haftung für Bauwerke.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Jede Schadensverursachung durch typische Gefahren eines Werks ist unter § 1319 ABGB zu subsumieren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zufallsschaden trägt der Betroffene

Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

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