Darf mein Kollektivvertrag auf fremde Beförderungsregeln verweisen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Fall einer dynamischen Verweisung.OGH 8 ObA 64/08g, 14.10.2008
- Individualrechtliche Änderungsvorbehalte - beschränkt durch den Rahmen „billigen Ermessens" - und auch die Verweisung auf andere Rechtsquellen, insbesondere Dienstordnungen, sind zulässig.OGH 9 ObA 121/04s, 31.08.2005
- Bei privatrechtlichen Vereinbarungen ist eine dynamische Verweisung auf die Betriebsvereinbarung (in der jeweils geltenden Fassung) selbst dann zulässig, wenn die Betriebsvereinbarung als solche unzulässig ist.OGH 9 ObA 261/02a, 19.03.2003
- Hier: Art VI Pkt 2 KollV betreffend die Übergangsversorgung für Flugverkehrsleiter vom 30.1.1996 samt Nachträge. Verweisung auf das jeweilige Pensionsanfallsalter der gesetzlichen Pensionsversicherung zulässig.OGH 9 ObA 108/01z, 05.09.2001
- Die in den "Richtlinien über die Gewährung eines Pensionszuschusses an Führungskräfte" enthaltene dynamische Verweisung auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über Berufsunfähigkeit (im Sinn § 273 Abs 1 ASVG) in der Angestelltenversicherung ist zulässig.OGH 9 ObA 154/98g, 19.08.1998
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- Bei privatrechtlichen Vereinbarungen ist eine dynamische Verweisung zulässig.OGH 8 ObA 164/97v, 07.08.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 9 ObA 151/16w, 28.02.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.
Die Regeln eines Kollektivvertrags werden nicht daran gemessen, ob der Arbeitgeber alle Beschäftigten gleich behandelt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber selbst. Kollektivvertragliche Regeln werden stattdessen daran geprüft, ob sie gegen die guten Sitten und den Gleichheitsgedanken der Verfassung verstoßen.