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Darf mein Kollektivvertrag auf fremde Beförderungsregeln verweisen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Bankangestellte
Nein. Ein Kollektivvertrag darf nicht auf Beförderungsrichtlinien für Landesbeamte in der jeweils geltenden Fassung verweisen. Weil diese Richtlinien nicht kundgemacht werden, lässt sich der Verweis auch nicht als Verweis auf eine bestimmte ältere Fassung retten. In einzelnen Vereinbarungen ist ein solcher Verweis dagegen zulässig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Eine "dynamische" Verweisung in einem KollV auf Beförderungsrichtlinien für die Beamten eines Bundeslandes ist unzulässig. Die "dynamische" Verweisung kann mangels Kundmachung der Beförderungsrichtlinien auch nicht in eine "statische" Verweisung umgedeutet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kollektivvertrag als Muster im Dienstvertrag

Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.

günstig für Arbeitgeber Prüfung von Kollektivvertragsregeln

Die Regeln eines Kollektivvertrags werden nicht daran gemessen, ob der Arbeitgeber alle Beschäftigten gleich behandelt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber selbst. Kollektivvertragliche Regeln werden stattdessen daran geprüft, ob sie gegen die guten Sitten und den Gleichheitsgedanken der Verfassung verstoßen.

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