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Kann eine Stadt selbst einen Kollektivvertrag abschließen?

betrifft Arbeitnehmer, Gemeinden, Länder, Betriebsräte
Eine Gebietskörperschaft wie eine Stadt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie ist damit selbst kollektivvertragsfähig und kann für die Arbeitsverhältnisse ihrer Bediensteten einen Kollektivvertrag abschließen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Stadt Linz ist als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 2 OÖ LGBl 1980/19) und im Sinne des § 7 ArbVG kollektivvertragsfähig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050846 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

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