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Kann ich verlangen, dass eine Betriebseinrichtung bestehen bleibt?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ein Betriebszahnarzt ist eine Wohlfahrtseinrichtung, die eine feste Einrichtung im Betrieb verlangt und deshalb nicht zum Anspruch aus Ihrem einzelnen Arbeitsvertrag werden kann. Dass der Arbeitgeber eine solche Einrichtung weiterführen muss, lässt sich wirksam nur durch eine Betriebsvereinbarung festlegen. Davon unabhängig kann der Betriebsrat die Auflösung anfechten.

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Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Ein Betriebszahnarzt ist eine Wohlfahrtseinrichtung, die eine entsprechende Institutionalisierung erfordert und objektiv ungeeignet ist, als individueller Anspruch Bestandteil der Einzelarbeitsverträge zu werden. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber Belegschaft zur Fortführung einer Wohlfahrtseinrichtung kann - unabhängig von der in § 95 Abs 3 Z 2 ArbVG vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeit - nur durch Betriebsvereinbarung wirksam begründet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Vorbehalte aus unzulässiger Betriebsvereinbarung

War eine Betriebsvereinbarung unzulässig, wurde ihr Inhalt aber Teil Ihres Arbeitsvertrags, bleiben darin vorgesehene Änderungs- und Beendigungsvorbehalte des Arbeitgebers grundsätzlich bestehen. Er darf sie nur nach billigem Ermessen ausüben und muss die allgemeinen Schranken des Arbeitsvertrags beachten. Bei Vorbehalten, die konkrete Ansprüche betreffen, muss der Betriebsrat nicht mehr mitwirken.

günstig für Arbeitnehmer Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers

Ob Ihr Arbeitgeber eine Wohlfahrtseinrichtung schafft oder wieder auflöst, liegt grundsätzlich in seinem Ermessen. Freiwillige Sozialleistungen, die nicht zu einer solchen Einrichtung gehören, können jedoch durch schlüssiges Verhalten Teil Ihres Arbeitsvertrags werden. Dann verlieren sie ihren freiwilligen Charakter und werden verbindlich.

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