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Schuldet mir der Zahnarzt ein bestimmtes Ergebnis?

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Der zahnärztliche Behandlungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, der auch Elemente eines Werkvertrags enthält - etwa bei der Herstellung einer Prothese. Was im Einzelnen gilt, hängt von der vereinbarten Leistung ab. Stellt ein Zahntechniker nur die Brücke her, ist das ein reiner Werkvertrag.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der zahnärztliche Behandlungsvertrag (hier: Wurzelbehandlung und Herstellung einer Zahnprothese) ist ein gemischter Vertrag, der Elemente des Werkvertrags enthält.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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