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Wer kann Streitfragen zum Kollektivvertrag vor Gericht klären lassen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Apotheker
Die kollektivvertragsfähigen Verbände der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können ein besonderes Feststellungsverfahren führen. Für die Apotheken sind das der Pharmazeutische Reichsverband auf Arbeitnehmerseite und der Österreichische Apothekerverband auf Arbeitgeberseite.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der Pharmazeutische Reichsverband für Österreich, Organisation der angestellten Apotheker Österreichs, ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Österreichische Apothekerverband eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Sie sind daher im sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 26 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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