Kann meine Kammer für mich ein Feststellungsverfahren führen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Interessenvertretung der angestellten Ärzte ist durch die in der Ärztekammer eingerichtete Kurie der angestellten Ärzte gegeben. Die noch zur alten Rechtslage (ÄrzteG 1984, BGBl 1984/373) in der Entscheidung 9 ObA 610/90 vertretene Rechtsauffassung zur mangelnden Kollektivvertragsfähigkeit der Ärztekammern kann daher auf die geltende Rechtslage (ÄrzteG 1998, BGBl 1998/169 idgF BGBl 2017/25) nicht übertragen werden.OGH 9 ObA 40/19a, 25.06.2019
- Hier: Österreichische Apothekerkammer als gesetzliche Interessenvertreterin sowohl der selbständigen als auch der angestellten Apotheker.OGH 9 ObA 604/92, 10.02.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 ObA 32/22x, 30.08.2022
- OGH 8 ObA 89/20a, 23.10.2020
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Art. 4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Schiedsvereinbarung, die schon im Kollektivvertrag steht, ist unwirksam. Zulässig bleibt dagegen eine Klausel, nach der vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Sie macht den Weg zu Gericht nicht unzulässig, führt aber bei rechtzeitigem Einwand dazu, dass die Klage abgewiesen wird.
Selbstverwaltungskörper wie Kammern dürfen die Arbeitsverhältnisse mit ihren Beschäftigten nicht einseitig durch eigene Vorschriften oder Bescheide regeln. Dienst- und Bezugsordnungen sind daher bloße Vertragsmuster. Sie gelten für Sie nur, soweit sie durch Ihren Dienstvertrag übernommen wurden.