Zum Inhalt springen

Kann meine Kammer für mich ein Feststellungsverfahren führen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Ärzte, Kammern, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Eine Ärztekammer ist von der Gegenseite nicht unabhängig und auch nicht frei von ihr. Sie ist deshalb nicht kollektivvertragsfähig und darf den besonderen arbeitsrechtlichen Feststellungsantrag nicht stellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Mangels "Gegnerunabhängigkeit" und "Gegnerfreiheit" kommt den Ärztekammern keine Kollektivvertragsfähigkeit als Voraussetzung für eine Antragslegitimation gemäß § 54 Abs 2 ASGG zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Schiedsklausel im Kollektivvertrag

Nein. Eine Schiedsvereinbarung, die schon im Kollektivvertrag steht, ist unwirksam. Zulässig bleibt dagegen eine Klausel, nach der vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Sie macht den Weg zu Gericht nicht unzulässig, führt aber bei rechtzeitigem Einwand dazu, dass die Klage abgewiesen wird.

günstig für Arbeitnehmer Geltung von Dienstordnungen der Kammern

Selbstverwaltungskörper wie Kammern dürfen die Arbeitsverhältnisse mit ihren Beschäftigten nicht einseitig durch eigene Vorschriften oder Bescheide regeln. Dienst- und Bezugsordnungen sind daher bloße Vertragsmuster. Sie gelten für Sie nur, soweit sie durch Ihren Dienstvertrag übernommen wurden.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Verbände im arbeitsrechtlichen Feststellungsverfahren
Arbeitsrecht · Zuständigkeit für die Kollektivvertragszugehörigkeit
Arbeitsrecht · Bindung an die Zuordnung durch die Kammer
Arbeitsrecht · Abstrakte Auslegung von Kollektivverträgen
Verfahrensrecht · Gegenantrag im Feststellungsverfahren