Ist übermäßiger Alkoholkonsum meines Partners ein Scheidungsgrund?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten
Ja. Alkohol- oder Tablettenmissbrauch und Trunkenheitsexzesse gelten als schwere Eheverfehlung, weil sie gegen die Pflicht der Ehegatten zur anständigen Begegnung verstoßen. Bei der Verschuldensfrage können sie sogar zu einem überwiegenden Verschulden führen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (28 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Alkoholmißbrauch als Eheverfehlung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übermäßiger Alkoholkonsum; überwiegendes Verschulden.OGH 1 Ob 69/20h, 25.05.2020
- Alkohol- und Tablettenmissbrauch.OGH 5 Ob 140/17z, 20.11.2017
- Trunkenheitsexzesse als Verstoß gegen die Pflicht zur anständigen Begegnung.OGH 7 Ob 242/74, 05.12.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 28.
- OGH 4 Ob 56/21w, 27.07.2021
- OGH 1 Ob 69/20h, 25.05.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 140/17z, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §49 A1f
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