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Wird auch mein altes Verhalten bei der Schuldfrage berücksichtigt?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Bei der Frage, wen die Schuld an der Scheidung trifft, können auch verziehene und verjährte Verfehlungen einbezogen werden. Das ist dann angebracht, wenn es nach den gesamten Beziehungen der Ehegatten und nach der Schwere dieser Verfehlungen nicht gerecht wäre, die Schuld allein dem anderen aufzuerlegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Die Berücksichtigung verziehener und verjährter Verfehlungen wird dann billig erscheinen, wenn unter Bedachtnahme auf alle Umstände, auf die gesamten Beziehungen der Ehegatten zueinander, namentlich die Schwere und Tragweite der verjährten oder verziehenen Verfehlungen der Klägerin, es nach der allgemeinen Auffassung gerecht ist, nicht die Schuld allein dem Beklagten aufzuerlegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057535 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 20.

Genannte Normen

EheG §60 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Verziehene Verfehlungen und die Zerrüttungsursache

Ja. Auch bereits verziehene Eheverfehlungen dürfen herangezogen werden, wenn beurteilt wird, wer die Zerrüttung der Ehe verursacht hat. Dasselbe gilt bei der Frage des überwiegenden Verschuldens und für verfristete Verfehlungen.

günstig für Kläger Alte Vorfälle als Unterstützung

Ja. Sie dürfen auch verjährte und bereits verziehene Vorfälle vorbringen, um eine Klage zu stützen, die auf noch verwertbare Verfehlungen gebaut ist. Nicht herangezogen werden können nur Vorfälle, die Sie damals selbst nicht als ehezerstörend empfunden haben.

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