Zum Inhalt springen

Welches Recht gilt, wenn österreichische Beamte im Ausland schaden?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Bundesheer, Behörden, Kläger
Österreichisches Recht. Handelt ein österreichisches Organ im Ausland hoheitlich und rechtswidrig, wird dieses Verhalten nach österreichischem Amtshaftungsrecht geprüft. Das galt etwa für einen Unfall, den ein Fahrzeug des Bundesheeres im Kosovo verursacht hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 31.03.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Rechtswidriges hoheitliches Organverhalten im Ausland ist nach österreichischem Amtshaftungsrecht zu prüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

AHG §1 G; AHG §7

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anwendbares Recht bei Auslandsschäden

Bei Schadenersatzansprüchen ohne Vertrag kommt es auf den Ort an, an dem der Schädiger gehandelt hat, bei einem Unterlassen auf den Ort, an dem er hätte handeln müssen. Das gilt für jede Art der Haftung, also auch ohne Verschulden. Auch wenn Ihnen nur ein Vermögensschaden entstanden ist, genügt es nicht, dass er sich in Österreich auswirkt.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Anwendbares Recht bei Behördenhaftung
Schadenersatz · Amtshaftung für Handeln im Ausland
Schadenersatz · Klage gegen ausländische Amtsträger
Schadenersatz · Staatshaftung bei falscher EU-Rechtsanwendung
Schadenersatz · Anwendbares Recht bei Verkehrsunfällen im Ausland