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Anderes · Behördlicher Antrag und Verjährung

Stoppt ein Antrag bei der Behörde meine Verjährungsfrist?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Geschädigte, Behörden, Nachbarn
Ja, wenn dieses behördliche Verfahren für die Durchsetzung Ihres Rechts vorgesehen ist. Dann wirkt der Antrag wie eine Klage und unterbricht die Verjährung. Leiten Sie dagegen ein Verfahren ein, das für Ihren Anspruch rechtlich gar nicht vorgesehen ist, hilft Ihnen das nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Die Antragstellung eines Betroffenen gemäß § 138 Abs 1 WRG bei der Verwaltungsbehörde unterbricht in sinngemäßer Anwendung des § 1497 ABGB gleich einer Klage die Verjährung des geltend gemachten Rechtes.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057231 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Rechtsmittel gegen abgelaufene einstweilige Verfügung

Ja. Auch wenn das einstweilige Verbot durch Zeitablauf überholt ist, bleibt Ihr Rechtsschutzinteresse bestehen, solange die Verfügung nicht aufgehoben wurde. Das gilt für den Gegner der gefährdeten Partei, nicht aber für den Antragsteller, dessen Antrag abgewiesen wurde.

günstig für Antragsgegner Teileinschränkung der Klage und Sicherung

Ja, soweit verzichtet wird. Zieht der Kläger die Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurück, ist die einstweilige Verfügung auf Antrag aufzuheben. Dasselbe gilt, wenn er das Begehren nur um jenen Teil einschränkt, den die Verfügung sichert, und darin ein Teilverzicht liegt.

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