Bleibt unser Haus Ehewohnung, wenn dort ein Betrieb ist?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unternehmer, Landwirte
Ja. Ein Haus verliert seine Eigenschaft als Ehewohnung nicht dadurch, dass es auch dem Betrieb oder dem Beruf eines Ehegatten dient. Es unterliegt daher der Aufteilung. Nur ein Gebäudeteil, der eindeutig vom Wohnbereich abgegrenzt ist und zum Unternehmen gehört, bleibt ausgenommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (21 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Ein Haus verliert nicht seine Qualifikation als Ehewohnung, weil es auch dem Unternehmen eines Ehegatten dient (mit ausführlicher Begründung).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die Ehewohnung der Aufteilung unterliegt, bedeutet aber nicht zwingend, dass für sie ein eigener Grundbuchskörper geschaffen und das Eigentum einem der früheren Eheleute zugewiesen werden müsste. Gerade dann, wenn eine Abtrennung nicht möglich ist, kommt auch die Begründung eines Benützungsrechts in Betracht.OGH 1 Ob 201/23z, 05.03.2024
- Vgl RS0134290OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023
- Hier: Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt ein Haus, das als Bestandteil eines landwirtschaftlichen Unternehmens auch als Ehewohnung in Benützung beider Parteien stand, der Aufteilung. Die von beiden Ehegatten während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft geschaffene Werterhöhung der Liegenschaft durch den Bau des Hauses unterfällt damit dem Aufteilungsverfahren und dessen Wert ist grundsätzlich auch für die Festsetzung der Ausgleichszahlung von Bedeutung, während die übrigen Teile der Liegenschaft – auch bloß wertmäßig – von der Aufteilung ausgenommen bleiben (mwN).OGH 1 Ob 133/17s, 15.11.2017
- Befinden sich auf einem gemeinsamen Liegenschaftsbesitz sowohl die Ehewohnung wie auch ein Hausteil, der zum Unternehmen eines Ehegatten gehört oder seiner Berufsausübung dient, dann ist letzterer Teil der Liegenschaft dann - aber nur dann - von der Aufteilung ausgenommen, wenn er von der Ehewohnung eindeutig abgegrenzt ist.OGH 1 Ob 94/99a, 27.04.1999
- Das Haus bzw die Eigentumswohnung unterliegt daher trotzdem der Aufteilung.OGH 8 Ob 568/92, 25.03.1993
- Hier: Das Haus, das als Bestandteil eines landwirtschaftlichen Unternehmens auch als Ehewohnung in Benützung beider Parteien stand, unterliegt der Aufteilung.OGH 8 Ob 615/88, 16.03.1989
- Übt ein Ehegatte seinen Beruf in der Ehewohnung aus, so bleibt sie doch Ehewohnung.OGH 3 Ob 523/87, 20.04.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057479 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 21.
- OGH 1 Ob 95/24p, 24.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 201/23z, 05.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 107/18v, 26.09.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 133/17s, 15.11.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 135/17k, 27.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 127/17w, 29.08.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §81; EheG §82 Abs1 Z3
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