Wann hat ein Fahrzeug oder ein Lift technisch versagt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereisung der Förderräder eines Sessellifts / einer Sesselbahn infolge unvorhersehbarer Blitzeisbildung als "Versagen der Verrichtungen".OGH 2 Ob 198/23s, 21.11.2023
- Hier: Bruch der Radsatzwelle bzw des Achsstummels eines Eisenbahnwaggons.OGH 2 Ob 222/09z, 17.02.2010
- Der Bruch des Bolzens, mit dem die Abschleppstange fixiert ist, ist Versagen der Verrichtungen.OGH 1 Ob 42/04i, 12.10.2004
- Fehlen der vorgesehenen Haltegriffe bei Schleppliftanlage.OGH 2 Ob 13/94, 14.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 2 Ob 198/23s, 21.11.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EKHG §9 Abs1 B
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn das schädigende Ereignis nach allgemeiner Lebenserfahrung für den Schaden gleichgültig war und nur durch eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen dazu beigetragen hat. Für solche atypischen Folgen muss der Schädiger nicht einstehen. War die Möglichkeit des Schadens dagegen nicht so weit entfernt, dass vernünftigerweise niemand damit rechnen musste, wird gehaftet.
Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.