Zum Inhalt springen

Haftet der Halter auch bei einem technischen Defekt?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Fahrzeughalter, Seilbahnunternehmen, Werkstatt
Ja. Beruht der Unfall auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs oder auf dem Versagen seiner Einrichtungen, haftet der Halter auch dann, wenn er und sein Personal die äußerste Sorgfalt eingehalten haben. Entscheidend ist allein der technische Zustand unmittelbar vor dem Unfall.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeuges und ein Versagen seiner Verrichtungen schließen die Haftpflicht des Halters auch dann nicht aus, wenn der Halter oder die mit seinem Willen beim Betriebe des Kraftfahrzeuges tätigen Personen die äußerste, nach den Umständen gebotene Sorgfalt beobachtet haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Genannte Normen

EKHG §9 Abs1 B

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung des Halters für den Fahrer
Schadenersatz · Ursache des technischen Defekts
Schadenersatz · Gebotene Sorgfalt bei Fahrzeugunfällen
Schadenersatz · Versagen der Verrichtungen eines Fahrzeugs
Schadenersatz · Beschaffenheitsfehler bei Fahrzeugen und Bahnen