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Muss ich die Zuweisung der Wohnung ausdrücklich beantragen?

günstig für Eigentümer der Ehewohnung betrifft geschiedene Ehegatten, Wohnungseigentümer
Ja. Die Ehewohnung und der Hausrat werden nur einbezogen, wenn Sie deren Zuweisung begehren, weil Sie auf die weitere Benützung angewiesen sind. Sind Sie schon Jahre vor der Scheidung ausgezogen, kommt eine Einbeziehung nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 22.06.2022 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine Einbeziehung von Ehewohnung und Hausrat nach § 82 Abs 2 EheG kommt nur dann in Betracht, wenn der antragstellende Ehegatte deren Zuweisung begehrt, weil er auf die Weiterbenützung angewiesen sei.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Genannte Normen

EheG §82 Abs2; EheG §85

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