Wann geht von einem Fahrzeug eine besonders große Gefahr aus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 30.03.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Felsbrocken auf Schienentrasse der Eisenbahn.OGH 2 Ob 47/19d, 30.03.2020
- Gerät ein Kraftfahrzeug ins Schleudern, sodass es von seinem Lenker nicht mehr voll beherrscht werden kann, so wird die von ihm ausgehende Gefahr in der Regel als außergewöhnliche Betriebsgefahr qualifiziert.OGH 2 Ob 210/09k, 24.08.2010
- Hier: Loslösen eines LKW-Rads während der Fahrt und das anschließende Rollen auf die Gegenfahrbahn.OGH 2 Ob 238/07z, 14.02.2008
- Außergewöhnliche Betriebsgefahr liegt vor, wenn Gefahren, die regelmäßig und notwendig mit dem Betrieb an sich verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer, nicht schon im normalen Betrieb gegebener Umstände vergrößert werden.OGH 2 Ob 215/07t, 17.12.2007
- Hier: Ein ins Schleudern geratenes Fahrzeug.OGH 2 Ob 2341/96w, 15.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058448 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 2 Ob 47/19d, 30.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/18m, 26.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EKHG §9 D
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn das schädigende Ereignis nach allgemeiner Lebenserfahrung für den Schaden gleichgültig war und nur durch eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen dazu beigetragen hat. Für solche atypischen Folgen muss der Schädiger nicht einstehen. War die Möglichkeit des Schadens dagegen nicht so weit entfernt, dass vernünftigerweise niemand damit rechnen musste, wird gehaftet.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.