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Zählt es, ob ein Tier oder ein Naturereignis den Unfall auslöste?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Fahrzeughalter, Bahnunternehmen
Nein. Für Ihren Schutz als Geschädigter spielt es keine Rolle, wodurch die außergewöhnliche Gefahr des Betriebs entstanden ist. Es macht keinen Unterschied, ob ein Tier oder höhere Gewalt sie ausgelöst hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 30.03.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Für die Schutzwürdigkeit des Geschädigten spielt die Ursache der außergewöhnlichen Betriebsgefahr keine Rolle. Es ist gleichgültig, ob die außergewöhnliche Betriebsgefahr durch ein Tier oder höhere Gewalt erfolgte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EKHG §9 Abs2 D

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Höhere Gewalt bei Naturereignissen

Nur ein unabwendbares Naturereignis ist höhere Gewalt. Es muss entweder überhaupt nicht zu verhindern sein oder auch mit äußerster, den Umständen angemessener Sorgfalt und zumutbaren Mitteln in seinen Auswirkungen nicht abzuwenden sein. Es muss außergewöhnlich sein und darf nicht mit einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommen.

günstig für Schädiger Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Außergewöhnliche Betriebsgefahr und höhere Gewalt
Schadenersatz · Naturereignis und Betriebsgefahr
Schadenersatz · Unfall durch Tier oder Dritten ausgelöst
Schadenersatz · Außergewöhnliche Gefahr im Einzelfall
Schadenersatz · Haftungsbefreiung bei selbst ausgelöster Gefahr