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Haftet ein Lenker, der wegen eines anderen ausweicht und aufprallt?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Fahrzeughalter, Geschädigte
Verreißt ein Lenker wegen des verkehrswidrigen Verhaltens eines Dritten sein Fahrzeug mit unverminderter Geschwindigkeit nach links und stößt gegen ein am Fahrbahnrand abgestelltes Auto, geht davon eine außergewöhnliche Betriebsgefahr aus. Das kann seine Haftung begründen, obwohl ein anderer den Anstoß gegeben hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Außergewöhnliche Betriebsgefahr, wenn ein Personenkraftwagenlenker infolge des verkehrswidrigen Verhaltens eines Dritten sein Kraftfahrzeug mit unverminderter Geschwindigkeit nach links verrissen und dabei auf einen am linken Fahrbahnrand abgestellten Personenkraftwagen fährt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058821 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EKHG §9 Abs2 D

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Zurechnung außergewöhnlicher Schadensfolgen

Ersetzt werden nur Schäden, die nach der Art der Ursache überhaupt eintreten können. Wenn ein Schaden nur durch eine ganz außergewöhnliche Verkettung von Umständen entstanden ist, muss der Schädiger dafür nicht einstehen.

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