Reicht ein selbst ausgedruckter Firmenbuchauszug für das Grundbuch?
betrifft Unternehmer, Liegenschaftseigentümer, Antragsteller
Nein. Wenn nur Sie selbst oder Ihr Anwalt bestätigen, dass es sich um einen Firmenbuchauszug handelt, ist das für das Grundbuch kein tauglicher Nachweis. Auch eine bloße Einzelabfrage ohne Beglaubigung genügt nicht. Für eine Änderung der Firma im Grundbuch reicht dagegen die beglaubigte Fotokopie einer Urkunde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Eine Urkunde, auf der nur die Partei selbst (bzw der ihr gleichzuhaltende anwaltliche Vertreter) bestätigt, daß es sich bei der vorgelegten Urkunde um einen Auszug aus dem Firmenbuch handelt, ist keine beweiswirkende Urkunde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auszug aus dem ÖZVV.OGH 5 Ob 145/19p, 24.09.2019
- Eine (nicht beglaubigte) bloße Einzelabfrage (via Telekom) des Firmenbuchs reicht nicht als beweiswirkende Urkunde aus.OGH 5 Ob 15/08d, 14.07.2008
- Hier: Zur Änderung der Firma im Grundbuch genügt die beglaubigte Fotokopie einer Urkunde.OGH 5 Ob 147/00d, 15.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 5 Ob 145/19p, 24.09.2019
- OGH 5 Ob 46/17a, 23.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 51/17m, 23.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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