Kann eine Zweigniederlassung als Eigentümerin im Grundbuch stehen?
betrifft Unternehmer, Gesellschaften, Käufer von Liegenschaften
Nein. Eine Zweigniederlassung ist rechtlich nicht selbständig und kann daher nicht im Grundbuch eingetragen werden. Eingetragen wird immer das Unternehmen selbst unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma.
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Eine Zweigniederlassung ist weder rechts‑ noch grundbuchsfähig. Aus § 27 Abs 2, § 84 und § 98 GBG ergibt sich, dass juristische Personen unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma im Grundbuch einzutragen sind, darunter ist die Firma des Rechtsträgers selbst zu verstehen. Die Eintragung des Rechtsträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung scheidet daher aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Vermögensgerichtsstand. Die Frage, ob eine inländische Zweigniederlassung einer juristischen Person zur Begründung einer internationalen Zuständigkeit (hier: Abwesenheitspflegschaft) ausreichen könnte, musste hier nicht geprüft werden, weil diese bereits vor Antragstellung aufgelöst wurde.OGH 1 Ob 146/18d, 21.11.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 146/18d, 21.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 71/18d, 12.06.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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