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Kann eine Zweigniederlassung als Eigentümerin im Grundbuch stehen?

betrifft Unternehmer, Gesellschaften, Käufer von Liegenschaften
Nein. Eine Zweigniederlassung ist rechtlich nicht selbständig und kann daher nicht im Grundbuch eingetragen werden. Eingetragen wird immer das Unternehmen selbst unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Eine Zweigniederlassung ist weder rechts‑ noch grundbuchsfähig. Aus § 27 Abs 2, § 84 und § 98 GBG ergibt sich, dass juristische Personen unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma im Grundbuch einzutragen sind, darunter ist die Firma des Rechtsträgers selbst zu verstehen. Die Eintragung des Rechtsträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung scheidet daher aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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