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Kann ich im Rekurs erstmals darlegen, warum ich betroffen bin?

günstig für Rekurswerber betrifft Rekurswerber, Rechtsnachfolger, Gläubiger
Ja. Das Verbot, neue Tatsachen vorzubringen, gilt nicht für die Frage, ob Sie überhaupt zum Rechtsmittel berechtigt sind. Das gilt aber nicht mehr, wenn Sie dieses Vorbringen schon in der Vorinstanz hätten erstatten können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Das Neuerungsverbot gilt nicht in der Frage, ob der Rekurswerber zum Rechtsmittel legitimiert ist (hier: ob der Rekurswerber (Universalrechtsnachfolger) Rechtsnachfolger der durch die berichtigte Grundbuchshandlung benachteiligten Person ist).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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