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Darf der Insolvenzverwalter meiner Eintragung ins Grundbuch noch zustimmen?

günstig für Gläubiger betrifft Käufer, Insolvenzverwalter, Gläubiger, Verkäufer
Nein. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Grundbuch für solche Eintragungen gesperrt, und der Insolvenzverwalter darf nicht einwilligen. Es hilft Ihnen nicht, dass der Vertrag längst errichtet und die Liegenschaft schon übergeben war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 07.05.2024 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Wurde vor Konkurseröffnung die Übertragung einer Liegenschaft im Grundbuch noch nicht durchgeführt, verwehren § 1 Abs 1 und 13 KO dem nach § 81 Abs 1 KO verantwortlichen Masseverwalter die Einwilligung in die Einverleibungen selbst dann, wenn eine entsprechende Urkunde schon längst vorher übergeben wurde.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KO §13; KO §81 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Belastungsverbot in der Insolvenz

Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.

günstig für Schuldner Streitanmerkung durch den Schuldner in der Insolvenz

Ja, in diesem Punkt. Wenn Sie behaupten, dass die Masse durch ein strafbares Verhalten des Insolvenzverwalters oder anderer Organe des Verfahrens geschmälert wurde, können Sie selbst die Bewilligung einer Streitanmerkung im Grundbuch beantragen.

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