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Muss ich Eintragungen hinnehmen, die ohne mich möglich gewesen wären?

betrifft Käufer, Erwerber, Gläubiger
Ja. Sie müssen jene Zwischeneintragungen gegen sich gelten lassen, die auch dann hätten erwirkt werden können, wenn Sie schon zum Zeitpunkt der Anmerkung eingetragen gewesen wären. Ihre Zustimmung wäre dafür nämlich gar nicht nötig gewesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 10.02.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Der Erwerber muß sich auch jene Zwischeneintragungen gefallen lassen, die ohne seine Zustimmung hätten erwirkt werden können, wenn er schon im Zeitpunkt der Anmerkung einverleibt gewesen wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061019 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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