Welche Urkunden brauche ich, wenn Zwischeneigentümer fehlen?
günstig für Erwerber betrifft Käufer, Verkäufer, Erben, Liegenschaftseigentümer
Sie müssen eine lückenlose Kette von Verträgen über alle Ihre Vorleute vorlegen. Liegt diese Kette vor, können Sie unmittelbar eingetragen werden, ohne dass die Zwischenerwerber zuerst eingetragen und gleich wieder gelöscht werden. Am Grundsatz, dass Eigentum an Liegenschaften erst mit der Eintragung übergeht, ändert das nichts.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Durch die außerbücherliche Übertragung nach § 22 GBG wird im Sinne der Lehre von Titel und Modus (§§ 380 und 425 ABGB) und dem Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) vereinfachend (vgl Feil, Grundbuchsgesetz2, Rz 1 zu § 22) von der Zwischeneintragung oder den Zwischeneintragungen abgesehen, wenn eine geschlossene Kette von Titeln ("unter Nachweisung seiner Vormänner") vorliegt, sodass die Eintragung der Zwischenberechtigten unterbleiben kann. Es handelt sich insoweit nicht um eine Einschränkung des Eintragungsgrundsatzes oder der Anerkennung von außerbücherlichem Rechtserwerb, sondern um den Entfall der überflüssigen Einverleibungen, die sogleich wieder durch eine Einverleibung ihrer Löschung gegenstandslos würden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Über den Zwischenschritt einer zum Teil bloß fiktiven Rechtfertigung kann ein Rechtserwerb vom vorgemerkten Eigentümer, also mit den ihn betreffenden bücherlichen Lasten verbüchert werden.OGH 5 Ob 310/01a, 15.01.2002
- Diese Bestimmung dient unter der Voraussetzung des Vorliegens einer geschlossenen Titelkette ausschließlich der Vermeidung überflüssiger Eintragungen.OGH 1 Ob 140/97p, 27.08.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107463 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 11.
- OGH 5 Ob 139/25i, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 234/18z, 17.01.2019
- OGH 5 Ob 150/18x, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 77/18m, 12.06.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 114/16z, 25.10.2016, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 78/16f, 18.05.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 25/16m, 22.03.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 380
- ABGB § 425
- ABGB § 431
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 22
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Kette der Zwischenerwerber
Eigentum und Grundbuch · Direkte Eintragung des letzten Erwerbers
Eigentum und Grundbuch · Kein Eigentum ohne Grundbucheintragung
Eigentum und Grundbuch · Übertragung außerhalb des Grundbuchs
Eigentum und Grundbuch · Nachtragsurkunde im Grundbuch