Zum Inhalt springen

Bleibt eine Garantie unabhängig, wenn sie den Auftrag erwähnt?

günstig für Begünstigter betrifft Banken, Unternehmer, Garanten, Begünstigte, Auftraggeber
Übernimmt jemand aufgrund eines Vertrags mit einem Dritten die Haftung für dessen Leistung, ist diese Garantie von den zugrunde liegenden Geschäften gelöst. Daran ändert sich nichts, wenn in der Garantieerklärung das Grundgeschäft oder der Auftrag erwähnt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Übernimmt jemand die Haftung für die Leistung eines Dritten aufgrund einer Vertragsbeziehung zu diesem, ist der Garantievertrag nach seiner Zweckbestimmung von beiden Grundverhältnissen gelöst und in diesem Sinn abstrakt (so schon SZ 60/266). Die Abstraktheit der Garantie wird nicht dadurch beseitigt, wenn in der Garantieerklärung einerseits auf das Valutaverhältnis hingewiesen wird, andererseits aber auch eine Erwähnung des Umstandes erfolgt, dass der Garant die Haftung im Auftrag des Dritten übernimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061794 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Formelle Abstraktion einer Garantie
Vertragsrecht · Wesen der Bankgarantie
Vertragsrecht · Abgrenzung Garantie und Bürgschaft
Vertragsrecht · Auslegung einer Garantieerklärung
Vertragsrecht · Genauer Abruf einer Bankgarantie