Wie kann ich beweisen, dass mein Kauf privat war?
günstig für Vertragspartner betrifft Unternehmer, Konsument, Käufer
Sie müssen nachweisen, dass das Geschäft nach der allgemeinen Verkehrsauffassung ein Privatgeschäft war und dass Ihr Vertragspartner diesen privaten Charakter auch erkennen konnte. Nur wenn ohnehin kein Zweifel am privaten Zweck besteht, brauchen Sie diesen Nachweis nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Die Vermutung des § 344 Abs 1 HGB wird nur dadurch widerlegt, dass nachgewiesen wird, dass das Geschäft nach objektiven Kriterien (Verkehrsauffassung) ein Privatgeschäft war, und dass dieser private Charakter dem Kontrahenten auch erkennbar war. Einer Widerlegung der Vermutung des § 344 Abs 1 HGB bedarf es nur dann nicht, wenn die Sachlage keinen Zweifel darüber zulässt, dass das Geschäft nicht zum Handelsgewerbe gehört.
Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundsätzlich ist bei Aufnahme eines Kredits im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit die Umschuldung jedenfalls als Unternehmensgeschäft bzw die Umschuldung eines Verbraucherkredits als Verbrauchergeschäft anzusehen, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls dagegen sprechen.OGH 8 Ob 86/16d, 30.05.2017
- Die Vermutung nach § 344 UGB wird dadurch widerlegt, dass nachgewiesen wird, dass das Geschäft nach objektiven Kriterien ein Privatgeschäft war und dieser private Charakter dem Vertragspartner auch erkennbar war. Einer Widerlegung der Vermutung bedarf es nur dann nicht, wenn die Sachlage keinen Zweifel darüber zulässt, dass das Geschäft nicht zum Unternehmensbetrieb gehört, also eindeutig ein Privatzweck vorliegt.OGH 8 Ob 72/14t, 25.08.2014
- Ob der berufliche Zweck des Geschäfts tatsächlich nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt, hängt ausschließlich von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 6 Ob 238/10h, 28.01.2011
- Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (zur Auslegung des Art 13 Abs 1 EuGVÜ) ist bei gemischter privater und gewerblicher Tätigkeit ein Geschäft nur dann als Verbrauchergeschäft anzusehen, wenn der berufliche Zweck so nebensächlich ist, dass er im Gesamtzusammenhang nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt (EuGH 20. 1. 2005 Rs C-464/01, Gruber, Slg 2005, I-439).OGH 5 Ob 113/09t, 24.11.2009
- Ist eine Zuordnung zum Unternehmen nicht eindeutig herstellbar oder liegt ein Geschäft sowohl im privaten als auch im Unternehmensinteresse, kommt § 344 UGB zum Tragen, wonach im Zweifel die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig gelten.OGH 5 Ob 113/09t, 24.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 8 Ob 46/17y, 25.10.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 86/16d, 30.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 344 · Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte
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