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Wer zahlt, wenn mich ein ausländisches Auto beschädigt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Autofahrer, Versicherer
Für Fahrzeuge mit Grüner Karte übernimmt das Versicherungsbüro des besuchten Landes die Rolle des Haftpflichtversicherers. Sie sollen dadurch so dastehen, als hätte Ihnen ein inländischer, mindestens gesetzlich versicherter Lenker den Schaden zugefügt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Nach dem Londoner Abk über die Einführung des Grüne - Karte - Systems übernimmt in jedem besuchten Land das Büro des Landes hinsichtlich des Gebrauches des in der Versicherungskarte bezeichneten Fahrzeuges die Verpflichtung eines Haftpflichtversicherers in Übereinstimmung mit den Gesetzen über die Haftpflichtversicherung in diesem Land. Im Rahmen dieser Regelung soll durch die in der Grünen Karte erklärten Einstandsgarantie des behandelnden Büros (Abwicklungsbüro in dem besuchten Land) der Geschädigte so gestellt werden, als ob ihm der Schaden von einem inländischen, zu den gesetzlichen Mindestversicherungssummen versicherten Kraftfahrer zugefügt worden wäre (Schmitt, System der Grünen Karte 36, 45, 116 f, 133).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Genannte Normen

KFG 1967 §62 Abs1; Londoner Abk allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Anwendbares Recht bei Auslandsschäden

Bei Schadenersatzansprüchen ohne Vertrag kommt es auf den Ort an, an dem der Schädiger gehandelt hat, bei einem Unterlassen auf den Ort, an dem er hätte handeln müssen. Das gilt für jede Art der Haftung, also auch ohne Verschulden. Auch wenn Ihnen nur ein Vermögensschaden entstanden ist, genügt es nicht, dass er sich in Österreich auswirkt.

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