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Muss ich gewusst haben, dass mein Verhalten schadet?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Wird Ihnen als Mieter ein erheblich nachteiliger Gebrauch vorgeworfen, muss Ihnen bewusst gewesen sein, dass der Gebrauch erheblich nachteilig ist. Außerdem müssen Sie ihn trotzdem fortgesetzt haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Dem Mieter muss die erhebliche Nachteiligkeit des Gebrauches bewusst gewesen sein und er muss ihn dennoch fortgesetzt haben (MietSlg 9627 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Bewusstsein beim nachteiligen Gebrauch der Wohnung

Wenn Ihr Vermieter den Vertrag wegen eines schädlichen Verhaltens auflöst, kommt es nicht auf Absicht an. Es genügt, dass Ihnen der Nachteil bewusst war oder bewusst sein musste.

günstig für Vermieter Pflegepflicht des Mieters

Ja. Sie müssen den Mietgegenstand üblich pflegen und auftretende Schäden beheben. Unterlassen Sie das, gilt das bereits als erheblich nachteiliger Gebrauch, und zwar schon bevor die Bausubstanz Schaden nimmt.

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