Kann mir gekündigt werden, wenn ich dem Ruf des Vermieters schade?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 6 Abs 2 Z 1 LPG.OGH 5 Ob 227/22a, 20.03.2023
- Die Einschätzung des Berufungsgerichts, dass das unkontrollierte Ablaufenlassen von Gülle, mit der auch Kolibakterien freigesetzt werden, auf eine Liegenschaft, auf der sich auch ein Brunnen zur Wasserversorgung befindet, wichtige wirtschaftliche und sonstige Interessen des Bestandgebers verletzt bzw gefährdet, selbst wenn eine gesundheitsschädliche Verseuchung des Trinkwassers (noch) nicht festgestellt werden konnte, ist gleichfalls nicht zu beanstanden.OGH 8 Ob 84/20s, 23.10.2020
- Einbau einer Be‑ und Entlüftungsanlage ohne Bewilligung nach dem Stmk BauG und dem DMSG, unter Inanspruchnahme von allgemeinen Teilen des Hauses und insbesondere durch eine Änderung des denkmalgeschützen Erscheinungsbilds des Hauses.OGH 7 Ob 200/19s, 24.04.2020
- Es kommt daher nicht darauf an, dass sich bisher die übrigen Hausbewohner durch die Beklagte nicht beschwert fühlten, kein greifbarer Nachteil im Zusammenleben im Hausverband entsprungen ist oder für die Vermieterin ein konkreter Schaden am Mietobjekt (bisher) nicht entstand.OGH 3 Ob 164/02t, 24.04.2003
- Nicht jede gesetzwidrige oder vertragswidrige Verwendung des Bestandgegenstands durch den Mieter rechtfertigt die Aufkündigung, sie gibt dem Vermieter vielmehr in erster Linie bloß das Recht, die Unterlassung der unzulässigen Benützung zu begehren.OGH 1 Ob 117/00p, 30.05.2000
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- Inwiefern der Umstand, dass der Bestandnehmer aus illegalen Glücksspielen Einkünfte erzielt, einen (für die Bestandgeberin) erheblich nachteiligen Gebrauch darstellen sollte, ist nicht nachvollziehbar.OGH 1 Ob 117/00p, 30.05.2000
- Dabei genügt eine "drohende Gefahr", eine gänzlich ungewisse künftige Möglichkeit kommt hingegen als wichtiger Auflösungsgrund beziehungsweise Kündigungsgrund nicht in Betracht.OGH 1 Ob 117/00p, 30.05.2000
- Die Unmöglichkeit, zufolge sachlicher Immunität (vollständige) Räumungsexekution zu führen, stellt eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Vermieters dar.OGH 4 Ob 2135/96s, 12.08.1996
- Der erhebliche Nachteil kann in jeder erheblichen Verletzung ideeller oder wirtschaftlicher Interessen des Vermieters liegen.OGH 1 Ob 562/94, 30.05.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 37.
- OGH 7 Ob 199/25b, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 106/25a, 07.08.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 36/25i, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 227/22a, 20.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 13/23k, 21.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 200/19s, 24.04.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 84/19t, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 107/19t, 05.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 100/18i, 29.08.2018, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 53/18x, 20.04.2018, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1118
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob Ihr Verhalten als erheblich nachteiliger Gebrauch gilt, hängt immer von den Umständen Ihres Falles ab. Entscheidend ist, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses noch zumutbar ist. Nicht jede vertragswidrige Nutzung rechtfertigt eine Kündigung.
Wenn Sie die Wohnung wiederholt oder über längere Zeit bewusst oder grob unachtsam vertragswidrig benützen. Entscheidend ist dabei, dass wichtige Interessen des Vermieters verletzt werden.