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Zählen Einnahmen aus Untervermietung als eigenes Wohnbedürfnis?

günstig für Vermieter betrifft Eintrittsberechtigte, Mieter, Vermieter
Nein. Wer Räume nur untervermieten und daraus Einnahmen erzielen will, hat insoweit kein Wohnbedürfnis. Das Interesse an solchen Einnahmen schützt Sie also nicht vor der Kündigung dieser Räume.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Ein Interesse an Einnahmen aus einer Untervermietung von Räumen kann nicht als ein Wohnungsbedürfnis des Eintretenden angesehen werden (wie MietSlg 7426).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kurze Untervermietung als Verwertung

Nein. Von einer Verwertung der Wohnung spricht man erst, wenn die überhöhte Gegenleistung über längere Zeit entgegengenommen wird. War die Untervermietung von vornherein nur für kurze Zeit gedacht und dauerte sie auch nur kurz, wird die Wohnung nicht zur Erwerbsquelle.

günstig für Mieter Untermiete und übermäßiges Entgelt

Wenn Sie Ihre Mietwohnung untervermieten, gilt ein Untermietzins, der um vierzig Prozent über Ihrem eigenen Hauptmietzins liegt, noch nicht als übermäßiges Entgelt. Ein Aufschlag in dieser Höhe ist also noch nicht zu hoch.

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