Zählen Einnahmen aus Untervermietung als eigenes Wohnbedürfnis?
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Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Von einer Verwertung der Wohnung spricht man erst, wenn die überhöhte Gegenleistung über längere Zeit entgegengenommen wird. War die Untervermietung von vornherein nur für kurze Zeit gedacht und dauerte sie auch nur kurz, wird die Wohnung nicht zur Erwerbsquelle.
Wenn Sie Ihre Mietwohnung untervermieten, gilt ein Untermietzins, der um vierzig Prozent über Ihrem eigenen Hauptmietzins liegt, noch nicht als übermäßiges Entgelt. Ein Aufschlag in dieser Höhe ist also noch nicht zu hoch.