Schadet es, wenn ich nur bis zur nächsten Wohnung bleiben wollte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 9 Ob 91/24h, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 93/24v, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 118/22v, 24.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
- MRG § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie nur gelegentlich in der Wohnung des Mieters übernachten oder sich dort bloß aufhalten, um den kranken Mieter zu pflegen, besteht kein gemeinsamer Haushalt. Damit fehlt eine Voraussetzung dafür, nach seinem Tod in den Mietvertrag einzutreten.
Nicht allein deswegen. Ein Mietvertrag entsteht auch stillschweigend nur, wenn beide Seiten einen Vertrag schließen wollten. Zahlungen des Lebensgefährten zu den Wohnungskosten sind meist bloß Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung und machen ihn nicht zum Mieter.