Zum Inhalt springen

Genügt es, wenn ich die Wohnung nur zur Freizeit nutze?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Zweitwohnungsnutzer
Nein. Sie müssen die Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Teils des Jahres als Mittelpunkt Ihres wirtschaftlichen und familiären Lebens nutzen. Eine Nutzung bloß zur Freizeitgestaltung oder allein für geschäftliche Zwecke reicht dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (30 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1956)

Befriedigung eines regelmäßigen Wohnbedürfnisses nur dann, wenn der Bestandnehmer wenigstens während eines beachtlichen Zeitraumes im Jahre die Wohnung als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt ausnützt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 30.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Regelmäßige Benützung der Mietwohnung

Ihre Wohnung gilt als regelmäßig benützt, wenn Sie sie wenigstens während eines beachtlichen Teils des Jahres als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt nutzen. Eine ständige Anwesenheit ist dafür nicht nötig.

günstig für Mieter Kündigung bei beruflicher Abwesenheit

Wenn Sie die Wohnung aus beruflichen Gründen nur selten benützen, hindert das die Kündigung nur, solange dieser Zustand vorübergehend ist. Steht Ihre Rückkehr in naher Zukunft konkret fest, bleibt Ihr schutzwürdiges Interesse selbst dann bestehen, wenn Sie am Arbeitsort eine eigene Wohnung haben. Eine jahrelange berufliche Abwesenheit rechtfertigt die Kündigung nur, wenn kein konkreter Rückkehrtermin feststeht.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Kündigung wegen fehlenden Wohnbedürfnisses
Mietrecht · Kündigung wegen Nichtbenützung der Zweitwohnung
Mietrecht · Kündigung wegen nicht benützter Wohnung