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Ist die Übergabe ungültig, wenn der Vermieter nichts erfuhr?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Angehörige, Vermieter
Nein. Wurde die Wohnung einem nahen Angehörigen überlassen, gehen die Mietrechte kraft Gesetzes auf ihn über, auch ohne Verständigung des Vermieters; er kann dann auch gekündigt werden. Die Verständigung ist nur eine Ordnungsvorschrift, doch bleibt der ausgezogene Mieter bei ihrer Verletzung weiter zur Zinszahlung verpflichtet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Ist die Wohnung einem nahen Angehörigen im Sinne des § 19 Abs 4 MG überlassen worden, ohne daß hievon der Vermieter verständigt wurde, dann sind die Mietrechte kraft Gesetzes auf den nahen Angehörigen übergegangen. Er ist daher auch für eine allfällige Kündigung passiv legitimiert. Die im Gesetz vorgesehene Verständigung des Vermieters ist eine bloße Ordnungsvorschrift.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Abtretung von Mietrechten

Nein. Ihr Vermieter muss den Übernehmer nicht als neuen Vertragspartner anerkennen, wenn er das nicht will. Eine Klage, mit der er verpflichtet werden soll, künftig die Zahlungen des Übernehmers anzunehmen, hat keinen Erfolg. Dasselbe gilt bei Genossenschaften für Nutzungsrechte und Anwartschaften.

günstig für Vermieter Abtretung von Mietrechten

Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.

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