Wann trifft mich als Mieter ein grobes Verschulden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann nicht generell gesagt werden, dass alkoholkranken Personen grundsätzlich kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist, wenn sie wiederholt über jeweils längere Zeiträume ihre Zinszahlungspflicht nicht erfüllen.OGH 1 Ob 174/14s, 22.10.2014
- War der relativ geringe Mietzinsrückstand nicht ganz einfach zu ermitteln und waren sich selbst die Vorinstanzen in der Frage, ob überhaupt ein solcher Rückstand bestehe, nicht einig, muss nicht vom „unzweifelhaften" Bestehen eines Zinsrückstands und vom groben Verschulden ausgegangen werden (so schon 1 Ob 11/04f).OGH 5 Ob 29/09i, 13.10.2009
- Hier liegt kein grobes Verschulden vor, wenn die Behauptung der Beklagten, die Klägerin habe sich vertraglich verpflichtet, das Bestandobjekt durch bestimmte Sanierungsarbeiten in einen entsprechenden Gebrauchszustand zu versetzen, nach Durchführung eines langwierigen Beweisverfahrens letztlich nicht als erwiesen erachtet und darüber eine Negativfeststellung getroffen wird.OGH 2 Ob 149/06k, 21.12.2006
- Die Fehleinschätzung der Beweislage begründet grundsätzlich kein grobes Verschulden.OGH 7 Ob 306/05h, 31.05.2006
- Im vorliegenden Fall ist der gegenständliche Betriebskostenrückstand deshalb entstanden, weil es aufgrund ungenauer Bezeichnung der Zahlungen der Beklagten zu Fehlbuchungen kam. Darin liegt zwar eine Nachlässigkeit der beklagten Partei, diese ist jedoch nicht als grob fahrlässig zu qualifizieren.OGH 7 Ob 187/03f, 05.08.2003
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Rechthaberei, wenn der Beklagte auf einem bei nüchterner Überlegung als unrichtig erkennbaren Standpunkt beharrt.OGH 9 Ob 178/98m, 08.07.1998
- Grobes Verschulden, wenn der Mieter den Mietzinsrückstand aus reiner Gleichgültigkeit entstehen ließ, insbesondere dann, wenn er den Mietzinsrückstand von der Mahnung bis zur Einbringung der Klage anwachsen ließ.OGH 4 Ob 582/95, 24.10.1995
- Wenn auch nach ständiger Rechtsprechung vertragliche Aufrechnungsverbote nicht sittenwidrig sind, kann der Beklagten, die die Meinung vertritt dieses Aufrechnungsverbot sei unwirksam, allein wegen ihrer Aufrechnens nicht der Vorwurf groben Verschuldens gemacht werden. Bei vertretbarer Verkennung der Rechtslage ist aber ein grobes Verschulden zu verneinen.OGH 4 Ob 535/94, 26.04.1994
- Hier: § 33 Abs 2 MRG.OGH 7 Ob 607/91, 10.10.1991
- Hier: § 33 Abs 2 MRG.OGH 8 Ob 602/85, 10.10.1985
- Leichtsinn und Gleichgültigkeit.OGH 3 Ob 517/83, 27.04.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069304 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 46.
- OGH 9 Ob 75/25g, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 53/23m, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 45/22h, 30.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 99/18x, 12.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 41/16a, 07.06.2016, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 4/16k, 22.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 33 · Gerichtliche Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Toleriert werden kann im Allgemeinen nur eine Verspätung von wenigen Tagen oder ein Rückstand wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten. Kommt es trotz Mahnung häufig zu Rückständen, liegt grobe Fahrlässigkeit nahe; nur ausnahmsweise kann sie nach den Besonderheiten des Einzelfalls ausgeschlossen sein.
Ja. Lassen Sie die Miete durch jemand anderen zahlen, wird Ihnen dessen grobes Verschulden am Zahlungsrückstand zugerechnet. Sie stehen also so da, als hätten Sie selbst grob nachlässig gehandelt.