Wann gilt ein Raum überhaupt als Wohnraum?
betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Ein Raum gilt nur dann als Wohnraum, wenn er nach seiner Bauweise und nach den rechtlichen Gegebenheiten dafür geeignet ist, dass dort jemand Unterkunft nimmt und einen Haushalt führt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die Annahme von Wohnräumen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Räume auf Grund ihrer bautechnischen und rechtlichen Gegebenheiten für die Verwendung zur Unterkunft und Haushaltsführung geeignet sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bildeten selbständig zugängliche Räume (hier die im Souterrain gelegene Küche und ein weiterer nur von dieser Küche aus begehbarer Wirtschaftsraum) nur Bestandteile einer der im Hause vorhandenen zwei selbständigen Wohnungen, dann kann aus der selbständigen Zugänglichkeit dieser Wirtschaftsräume und ihrer damit an sich gegebenen selbständigen Vermietbarkeit noch nicht geschlossen werden, dass sie nicht zu einer Wohnung im Hause gehören; dass sich eine Wohnung auf mehrere Etagen erstreckt, schadet dabei nicht.OGH 7 Ob 519/96, 27.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 5 Ob 151/24b, 03.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 157/19b, 27.11.2019
- OGH 3 Ob 247/18x, 23.01.2019, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
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