Was gilt im Mietrecht als Wohnung?
betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Hausverwalter
Das Gesetz bestimmt nicht, was eine Wohnung ist; maßgeblich sind der allgemeine Sprachgebrauch, die Verkehrsauffassung und die Bauvorschriften. Danach ist eine Wohnung ein selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes, der geeignet ist, dem Wohnbedürfnis von Menschen zu dienen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Der Wohnungsbegriff wird im Mietrechtsgesetz ebensowenig definiert wie früher im Mietengesetz; es ist vielmehr auf den allgemeinen Sprachgebrauch, auf die Verkehrsauffassung und auf die Bauvorschriften abzustellen. Danach ist unter einer Wohnung ein selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verlust der baulichen Abgeschlossenheit (und damit der Selbständigkeit zweier Wohnungseigentumsobjekte) bei einer Zusammenlegung mittels Wanddurchbruchs.OGH 5 Ob 162/10z, 24.01.2011
- Hier: § 2 Abs 2 WEG 2002.OGH 5 Ob 162/10z, 24.01.2011
- Hier: § 5 Abs 4 KO, Kleingartenhaus.OGH 8 Ob 136/03p, 23.01.2004
- Eine bloß vorübergehende und durch Sanierungsmaßnahmen behebbare momentane Unbenützbarkeit schadet nicht.OGH 6 Ob 327/00g, 06.06.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 19.
- OGH 5 Ob 29/25p, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 59/21a, 14.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/20w, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 170/20s, 20.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
- MRG § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
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