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Ist ein Stapelparkplatz oder Folientunnel ein Raum?

betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Nein. Ein Raum ist ein dreidimensional abgegrenztes Gebilde, wobei fünf begrenzende Flächen genügen. Bei versenkbaren Stapelparkplätzen und bei einem Folientunnel fehlt diese Abgrenzung; bei einer ganzen Messehalle ist sie dagegen gegeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ein "Raum" ist ein dreidimensional abgegrenztes Gebilde. Eine fünfflächige Begrenzung ist ausreichend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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