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Rechtssatz RS0069580

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.08.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Aus der Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne weiteres auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, nunmehr mit dem Arbeitnehmer einen nach dem MRG geschützten Mietvertrag abzuschließen. (§ 48 ASGG).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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