Wird meine Dienstwohnung zur Mietwohnung, wenn ich bleiben darf?
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 18.08.2026 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mietzinsannahme und Erklärungen eines Masseverwalters anläßlich der Verwertung der Masse.OGH 9 ObA 172/97b, 09.07.1997
- Die Umwandlung eines von den Bestimmungen des MRG ausgenommenen Benützungsverhältnisses an einer Dienstwohnung in einen nunmehr nach dem MRG geschützten Mietvertrag kann auch konkludent erfolgen, es sind dafür aber sehr strenge Maßstäbe anzusetzen.OGH 9 ObA 172/97b, 09.07.1997
- Durch die Weiterbelassung des ehemaligen Dienstnehmers nach seinem Übertritt in den Ruhestand im Genuß der Dienstwohnung zu den im wesentlichen gleichbleibenden Bedingungen änderte sich an dem Inhalt des bisherigen Benützungsverhältnisses nichts.OGH 8 Ob 508/88, 25.02.1988
- Das Dienstverhältnis eines Beamten wird durch seine Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand nicht aufgelöst.OGH 7 Ob 603/85, 03.10.1985
- Ein solcherart zeitlich begrenztes Wohnungsbenützungsrecht ist seiner auf die Person des Nutzungsberechtigten bezogen Natur nach einer allgemeine erbrechtlichen Übertragung ebenso entzogen wie einer mietengesetzlichen Sonderrechtsnachfolge.OGH 6 Ob 549/81, 11.03.1981
- Witwe des DienstnehmersOGH 5 Ob 65/68, 27.03.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014308 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 7 Ob 67/26t, 18.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 30/25i, 27.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 11/24v, 23.07.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- ABGB § 1090
- ABGB § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein gekündigtes Arbeitsverhältnis kann einvernehmlich weiterlaufen, wenn sich aus dem Verhalten beider Seiten der Wille dazu ergibt. Arbeiten Sie längere Zeit weiter, spricht das für eine Fortsetzung. Arbeiten Sie nur vorübergehend weiter, etwa an einem einzigen Tag, reicht das nicht.
Geprüft wird, wie leicht Sie einen einigermaßen gleichwertigen neuen Arbeitsplatz finden. Dabei zählen die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, der Verlust von Ansprüchen, die von der Dienstzeit abhängen, und der Verlust sonstiger Vorteile wie einer Dienstwohnung. Einzubeziehen sind außerdem Ihre gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse, also Einkommen, Vermögen, Sorgepflichten, das Einkommen des Ehepartners und anderer erwerbstätiger Familienmitglieder sowie berücksichtigungswürdige Schulden.