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Muss der Vermieter ein zweites Badezimmer in meiner Wohnung dulden?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein, nicht ohne Weiteres. Die Schaffung eines zweiten Badezimmers fällt unter keinen der Fälle, in denen eine Veränderung besonders begünstigt ist. Ein zweites Bad gehört selbst bei großen Wohnungen nicht zum Standard, sodass die Beurteilung, es sei nicht verkehrsüblich, vertretbar ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Schaffung eines zweiten Badezimmers fällt unter keinen der Privilegierungstatbestände des § 9 Abs 2 Z 1 MRG. Ein zweites Badezimmer gehört selbst bei Großwohnungen nicht zum Standard, weshalb die Rechtsansicht, es liege hinsichtlich eines zweiten Badezimmers mangelnde Verkehrsüblichkeit vor, vertretbar ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Nachträgliche Zustimmung zum Umbau

Ja. Auch wenn Sie eine wesentliche Veränderung an der Wohnung bereits durchgeführt haben, ohne sie anzuzeigen und ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen, können Sie diese Zustimmung noch nachträglich im Verfahren außer Streitsachen erwirken.

günstig für Mieter Beiziehung der Mieter bei Veränderungen

Bei Verfahren über Veränderungen, die ein Mieter an seiner Wohnung vornehmen will, sind auch die übrigen Hauptmieter beizuziehen. Denn auf ihre schutzwürdigen Interessen ist dabei Rücksicht zu nehmen. Die rechtskräftige Entscheidung würde außerdem einer späteren Klage eines beeinträchtigten Mieters gegen den Vermieter entgegenstehen.

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