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Was genau ist eine Loggia?

betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Eine Loggia ist ein nach vorne offener Raum, der von seitlichen Wänden, einem Boden und einer Decke begrenzt ist, also mindestens fünfseitig umbaut. Sie ist meist in das Gebäude eingeschnitten, und ihre offene Seite ist durch ein Geländer oder eine Brüstung abgegrenzt. Ein solcher Raum zählt zur Nutzfläche.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Unter einer in die Nutzfläche einzurechnenden "Loggia" wird ein nach vorne offener, von seitlichen Wänden, einem Boden und einer Decke begrenzter Raum (also ein zumindest fünfseitig umbauter Raum) verstanden, der meist in das Gebäude eingeschnitten ist und dessen nach außen freie Öffnung durch ein Geländer oder eine Brüstung abgegrenzt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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