Hilft es, wenn ich das Geschäft nach der Kündigung wieder aufsperre?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 8 Ob 87/25i, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 218/21d, 16.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 98/18z, 03.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/18t, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob ein schutzwürdiges Interesse besteht, wird nicht nur nach den Umständen im Zeitpunkt der Aufkündigung beurteilt. Auch die Entwicklungen, die während des Verfahrens eintreten, werden berücksichtigt.
Weder geänderte Öffnungszeiten noch ein anderes Zielpublikum machen die geschäftliche Tätigkeit für sich allein ungleichwertig. Diese Umstände allein rechtfertigen daher noch keine Kündigung.